RECHT STARK SEIT 1986.

Die Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e. V. ist das führende interdisziplinäre Netzwerk für Medizinrecht in Deutschland. Seit ihrer Gründung im Jahr 1986 vereint sie spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Fachpersonen, die sich intensiv mit den rechtlichen, medizinischen und gesellschaftlichen Fragestellungen des Medizinrechts befassen.

Das Medizinrecht ist ein hochkomplexes und stetig wachsendes Rechtsgebiet, geprägt durch fortlaufende Gesetzgebung, umfangreiche Rechtsprechung und medizinischen Fortschritt. Die Arbeitsgemeinschaft bietet hierfür eine fachlich fundierte Plattform für Austausch, Weiterbildung und Zusammenarbeit.

Fachliche Fortbildung im Medizinrecht

Ein zentraler Schwerpunkt der Arbeitsgemeinschaft ist die qualifizierte medizinrechtliche Fortbildung.
Die Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e. V. sind regelmäßig als Fachanwaltsfortbildung gemäß § 15 FAO anerkennungsfähig.

Sie richten sich insbesondere an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Medizinrecht sowie an Rechtsanwälte mit medizinrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt und erfüllen die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen der Fachanwaltsordnung. Damit verbindet die Arbeitsgemeinschaft hohe fachliche Qualität, interdisziplinären Austausch und formale Fortbildungsanerkennung.

Interdisziplinär. Praxisnah. Wissenschaftlich fundiert.

Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt konsequent einen interdisziplinären Ansatz. Neben Rechtsanwälten können auch Ärzte, Volljuristen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen Mitglied werden. Ziel ist es, medizinische und juristische Perspektiven zusammenzuführen und praxisnahe, sachgerechte Lösungen zu fördern.

Der Austausch zwischen Recht und Medizin trägt wesentlich dazu bei, das Arzt-Patienten-Verhältnis zu stärken und medizinrechtliche Entscheidungen transparent, ausgewogen und rechtssicher zu gestalten.

Ziele der Arbeitsgemeinschaft

Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt insbesondere folgende Ziele:

Seit 1986 steht die Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e. V. für Qualität, Kontinuität und fachliche Exzellenz im Medizinrecht.